Brief des Präsidenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,Offenbar zur Füllung des jährlichen „Sommerlochs“ wurde die radiologische Altersbestimmung bei Asylwerbern in den österreichischen Medien kritisch in Frage gestellt (u. a. Der Standard, 23. Juni 09, die Presse, 27. Juli 09). Der Strahlenschutz ist wie oft in derartigen Fällen ein gerne genutztes Sachargument, um die politische Diskussion, hier konkret zum Fremdenrecht, zu beeinflussen.
Faktum ist: Jungen Asylwerbern wird von ihren Begleitern („Schleppern“) geraten, bei den Behörden von EU-Staaten ihr Lebensalter mit der nach jeweiligem Recht gültigen Altersgrenze anzugeben (14, 16, 18 Jahre o. ä.). Röntgenuntersuchungen sind als Standardverfahren zur Bestimmung des Skelettalters anerkannt. Es ist nicht lange her, dass sie in Österreich als segensreiche Alternative gepriesen wurden, um die alten anthropologischen Schädelmessungen endlich abzulösen.
Nun aber wird es kompliziert: Wird eine forensische Indikation von einem Gericht gestellt oder, wie eine medizinische Indikation, von Ärzten? Ist das Risiko einer Strahlenexposition ein Argument, um derartige Untersuchungen abzulehnen, die für die Betroffenen nicht nutzbringend sind? Soll bzw. darf ein Arzt derartige Personen – der Begriff Patienten ist hier wohl fehl am Platz - überhaupt untersuchen? Wenn ja, welche Untersuchungsregionen (Hände, Zahnstatus, Clavikula) und welche Modalitäten (nur Projektionsradiographie oder auch CT, US und MRT) sind geeignet?
Eines sollte aber unbestritten sein: Ohne fachärztliche Expertise kann hier nichts geschehen und wir sollten uns aktiv der Diskussion stellen. Prof. Kurt Kletter hat in dieser Ausgabe des Newsletters die Pro- und Kontraargumente aus der zahlreich vorhandenen Literatur zusammen getragen.
Franz Kainberger
Präsident des VMSÖ








