Rückblick auf die Jahrestagung
des VMSÖ 2009
Die Jahrestagung des VMSÖ fand im Wiener Museumsquartier am 6.11. im Rahmen des Wiener Radiologischen Symposiums statt. Unter der Tagungspräsidentschaft von Univ. Prof. Dr. Siegfried Trattnig (Leiter Exzellenzzentrum Hochfeld-MRT Med. Univ. Wien) war das Programm zwei Schwerpunkten gewidmet: Einerseits dem Strahlenschutz bei neuen Digitalen (Röntgen-) Techniken, andererseits Sicherheitsaspekten bei der Magnetresonanz-Tomographie. Aus aktuellem Anlass wurde das Thema „Altersbestimmung bei forensischer Indikation“ in das Programm aufgenommen. Rund 150 TeilnehmerInnen waren Zeichen, daß diese Themenwahl durchaus als relevant und interessant erachtet wurde, zumal das an diesem Nachmittag parallel laufende Programm des Radiologie-Symposiums mit Dual-Source-CT sowie Bildqualität und Dosis in der CT eine durchaus starke Konkurrenz darstellte.Novelle der Strahlenschutzverordnung: siehe eigener Artikel von Herrn Ministerialrat Ditto.
Dose reduction in diagnostic imaging: a worldwide Initiative (A Rehani/IAEA Wien):
Die bekanntlich in Wien angesiedelte IAEA (International Atomic Energy Agency) beschränkt sich nicht nur auf die weltweite Kontrolle diverser Atomprogramme, sondern erstellt auch auf dem medizinischen Gebiet des Strahlenschutzes gemeinsam mit anderen wichtigen internationalen Gesellschaften - wie z.B. der World Health Organization (WHO), der Europäische Kommission, dem United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR), der International Commission on Radiological Protection (ICRP), u.v.a.m. – Aktionspläne und medizinische Strahlenschutz-Bildungsressourcen. Der Vortrag der Tagung befasste sich mit der applizierten Strahlendosis in Entwicklungsländern, die deutlich über der im europäischen oder amerikanischen Raum üblichen Dosis liegt, und dies bei erheblich schlechterer Qualität. Die entsprechenden Artikel sind publiziert und teils frei über das Internet zugänglich. Ein Blick auf die diesbezügliche Internetseite http://rpop.iaea.org ist jedenfalls lohnend.
Dosisaspekte bei neuen digitalen Radiographiesystemen (M.Uffmann/Neunkirchen):
Die digitale Technik bietet viele Möglichkeiten zur Dosisreduktion, gleichzeitig besteht die Gefahr eines unbemerkten Dosisanstiegs wegen der andersartigen optischen Kontrolle (Bildrauschen statt Bildhelligkeit). Daher sind die Anwendung von Dosisindikatoren und eine longitudinale Dosisüberwachung unerlässlich (welche aber bisher aufgrund mangelnder konsistenter Automatismen üblicherweise noch mit hohem Arbeitsaufwand verbunden sind – Anm. d. Verfassers).
Altersbestimmung bei forensischen Indikationen (F. Kainberger/Wien):
Grundsätzlich ist die Anwendung ionisierender Strahlung zur Beantwortung diverser rechtlicher Fragestellungen sowohl nach EU‐, als auch nach österreichischem Recht zulässig und auch vielfach üblich. Die bei der Altersbestimmung angewandten Verfahren sind hauptsächlich Röntgenaufnahmen der linken Hand und der Zähne, mit einer effektiven Dosis bei ca. 0.01 (Hände) und 0.4 (Orthopantomographie der Zähne) Millisievert (mSv). Das bedeutet, dass die Dosis bei den hier angewandten Verfahren nicht Null und damit auch das Risiko eines potentiellen Strahlenschadens nicht Null (jedoch sehr gering) ist. Deshalb dürfen radiologische Untersuchungen nicht als alleiniger Parameter, sondern nur in einem klinischen Gesamtkontext, unter Berücksichtigung sozioökonomischer, ethnischer und psychologischer Umstände angeordnet werden, und dann von zertifizierten Sachverständigen, welche sich entsprechender rechtsmedizinischer Qualitätssicherung unterwerfen. Ihre Interpretation muss unter besonderer Berücksichtigung von Unsicherheitsfaktoren erfolgen. Die Diskussion über die Anwendung ionisierender Strahlung zur Altersbestimmung von Asylwerbern in Österreich ist in letzter Konsequenz eine Frage der Ethik und deshalb noch längst nicht abgeschlossen. Eine entsprechend breite Experten‐ bzw. gesellschaftspolitische Diskussion zu dieser Frage des Strahlenschutzes – und zwar unter strikter Ausklammerung anderer Aspekte des Asylrechts – ist zu fordern.
Der Block über MRT-Sicherheitsaspekte bestand aus folgenden Vorträgen:
Wie werden Implantate hinsichtlich MR-Sicherheit getestet
(G. Schäfers/Gelsenkirchen),
Erfahrungen in der Implantatabklärung für die MR-Sicherheit am Beispiel der Univ.Klinik für Radiodiagnostik (M. Mühlenweg/Magdeburg),
News in MR-Safety from a regulatory point of view (W. Kainz/Washington D.C.), sowie
Zertifizierte Ausbildung zum MR-Sicherheitsbeauftragten (M.Grün/Wien).
Der Trend zu höheren Feldstärken, zu insgesamt häufigeren Untersuchungen, sowie zu MR-Gesteuerten Interventionen macht die Beachtung der relevanten Sicherheitsaspekte bei der MRT zu einer für Patienten und Personal lebenswichtigen Aufgabe. Insbesondere Implantate und – bei MR-Gesteuerten Interventionen – deren Applikationsvorrichtungen müssen streng, konkret nach dem amerikanischen ASTM-Standard geprüft werden. Ein wichtiger Begriff ist die "kritische Länge". D.h., daß unter bestimmten Anwendungssituationen (Lage- und Längenänderungen von Implantaten bzw. Applikationskathetern) Resonanzeffekte auftreten können, welche auch bei ansonsten als MR-sicher deklarierten Implantaten zu unerwünschten Effekten führen können (zum nachlesen ein guter Artikel mit dem Titel MR Sicherheitsaspekte auf Hochfeld-MR von Mühlenweg in Radiologe 2008).
Das Wiener AKH verfügt über eine Datenbank, in welcher die MR-relevanten Sicherheitsaspekte von über 8000 verschiedenen Implantaten verzeichnet sind. Gemeinsam mit der FDA ist die Erstellung einer weltweit zugänglichen Datenbank geplant..
Unter all diesen Aspekten wird die genaue Definition der Aufgabenbereiche und die qualitätsgesicherte Ausbildung von MR-Sicherheitsbeauftragten immer wichtiger. Dabei existiert jetzt auch in Österreich mit der neuen ÖNORM S 1125-1 eine wichtige Grundlage.
Dr. Gerald Pärtan
Vizepräsident des VMSÖ









